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KB 10.06.2021 Ausschuss für Bauwesen, Umwelt und Energie

11. Juni 2021

Wir berichten unmittelbar nach den Aussüssen und Ratssitzungen.

Am 10. Juni 2021 traf sich der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt und Energie in der Lerchenschule Faßberg zu einer weiteren Sitzung.

Auf der Tagesordnung stand die Änderung des Bebauungsplan Faßberg Nr. 13 „Hasenheide“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Faßberg Nr. 3 „Im Rabenbusch“.

Was steht hinter dieser formellen Änderung:

Im Gebiet des Ortsteils Faßberg stehen bis auf wenige Baulücken weder private noch gemeindliche Bauflächen nicht mehr zur Verfügung. Die Entwicklung von Bauflächen an geeigneten Ortsrandlagen konnten wegen fehlender Flächenverfügbarkeit nicht realisiert werden. Da grundsätzlich Einigkeit besteht, im Gemeindegebiet neue Sportanlagen zu entwickeln, soll mit dieser Änderung die planungsrechtliche Absicherung begonnen werden.

Auf den Flächen des Sportplatzes Faßberg befinden sich im nordwestlichen Teil bewaldete Flächen, die als Teil dieser Planung bereits jetzt für eine Entwicklung als Bauland verfügbar sind und bei Realisierung einer weiteren Nutzung des Sportplatzes nicht im Wege stehen. Die Planung ist insoweit geeignet, schnell neue innerörtliche Bauflächen zu entwickeln und bereitzustellen. Aus diesem Grund wurde durch Fachplaner empfohlen, für das gesamte Sportplatzgebiet die Bauleitplanung umzusetzen und dann abschnittsweise nach Verfügbarkeit der Flächen umzusetzen. Somit steht auch einer Weiternutzung des Sportplatzes bis Abschluss der Herstellung neuer Sportanlagen nichts im Weg.

Auf den Flächen ist es beabsichtigt, ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen und eine ortstypische Bebaubarkeit von 30% der Grundstücke zuzulassen. Auch die Festsetzung von Vorschriften zum nachhaltigen Bauen sollen nach entsprechender Willensbekundung des Rates in den Planungen Berücksichtigung finden.

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und das Plangebiet mit seiner Größe und den beabsichtigten Festsetzungen die hierfür einzuhaltende Grenze von 20.000 m² zulässiger Grundfläche nicht überschreitet, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei geht es nicht um ein zeitlich schnelleres Verfahren aber auf bestimmte Beteiligungen kann verzichtet werden. Absicht ist es, dass Mitte 2022 die Gesamterschließung abgeschlossen ist.

Volker Nickel

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